Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als die „Bedingungen“ bezeichnet) regeln wirtschaftliche und rechtliche Beziehungen zwischen Packeta eCommerce GmbH eingetragener Sitz in Torgauer Str. 231, 04347 Leipzig, Deutschland, Identifikationsnummer DIC: DE311123303 (im Folgenden als „Spediteur“ bezeichnet) und juristischen Personen (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet), die die Leistungen des Spediteurs in Anspruch nehmen. Die vorliegenden Bedingungen regeln weiterhin die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Spediteur und Dritten, die an rechtlichen Angelegenheiten des Spediteurs beteiligt sind. Die vorliegenden Bedingungen stellen einen wesentlichen Bestandteil jedes durch den Spediteur geschlossenen Speditionsvertrags dar.
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auch solche, die in diesen Bedingungen nicht erwähnte Inhalte regeln, erkennt der Spediteur nicht an, es sei denn, der Spediteur hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Spediteur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung vorbehaltlos ausführt. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB oder im Falle von grenzüberschreitenden Transporten das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) oder das Warschauer Abkommen oder das Montrealer Übereikommen gelten vorrangig vor diesen AGB.
3 Die folgenden Anlagen bilden einen Bestandteil der vorliegenden Bedingungen:
Anhang 1 – Preisliste
Anhang 2 – Bedingungen zur Währungsumrechnung bei Nachnahme
Anhang 3 – Bedingungen zur Erstellung und Verwendung von Paketscheinen
Anhang 4 – Bedingungen für Nachnahmegebührenzahlungen,
Anhang 5 – Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Anhang 6 – Beförderungsbedingungen
4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website www.packeta.de in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht und jederzeit einsehbar.
5 Sämtliche Kontaktanfragen – sofern nicht in den AGB abweichend geregelt – könnten an die E-Mail-Adresse support@packeta.de gerichtet werden.
Definitionen
6 Ein Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, die durch den Auftraggeber bestimmt wird und der einer ein bestimmter Versandort (Adresse) zugeordnet wird.
7 Eine „Abholstelle“ ist ein Lieferort, an dem der Spediteur die Übergabe einer Sendung an einen Empfänger ermöglicht, wobei die Sendung vom Empfänger an der Abholstelle entgegengenommen wird.
8 Eine Nachnahmesendung ist jede Warensendung, für die der Spediteur auf der Grundlage der Anweisungen des Auftraggebers bei Übergabe der Warensendung an den Empfänger den Preis der Sendung zu kassieren hat (im Folgenden als eine „Nachnahmesendung“ bezeichnet). Die Nachnahmegebühr ist ein durch den Spediteur vom Empfänger bei der Übergabe der Warensendung kassierter Geldbetrag (im Folgenden als „Nachnahmegebühr“ bezeichnet). Die Nachnahmegebühr kann in bar oder per Karte bezahlt werden. Die Sendungen müssen den Vorgaben der Beförderungsbedingungen entsprechen.
Vertragsgegenstand und Leistungen der Vertragsparteien
9 Der Spediteur verpflichtet sich hiermit, die Beförderung der Waren (im Folgenden als „Sendungen“ bezeichnet, oder als „Sendung“ im Falle einer einzelnen nicht näher beschriebenen Sache) von einem bestimmten Ort (im Folgenden als „Versandort“ bezeichnet) an einen anderen bestimmten Ort (im Folgenden als „Lieferort“ bezeichnet) zu organisieren; hierzu zählt auch das Veranlassen von zusätzlichen mit der Beförderung verbundenen Tätigkeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, dem Spediteur für diese Handlungen eine Vergütung zu zahlen. Der Spediteur nutzt für die Leistungserbringung eigene Logistikleistungen sowie die Leistungen von Partner-Transportunternehmen (beispielsweise Post- und Paketdienste, die im Auftrag des Spediteurs tätig werden):
10 Die Tätigkeit des Spediteurs umfasst sämtliche Handlungen und Leistungen, die mit dem Organisieren der Beförderung einer Sendung eines Auftraggebers verbunden sind, insbesondere die Übernahme der Sendung, das Organisieren der Beförderung zum Lieferort, das Informieren des Empfängers über die Lieferung und Lagerung der Sendung, die Übergabe der Sendung an den Empfänger sowie das Kassieren entsprechend dem Auftrag und den Anweisungen des Auftraggebers (im Folgenden als die „Leistungen des Spediteurs“ bezeichnet). Nicht zustellbare Sendungen werden an den Auftraggeber zurückgesendet, darunter auch Sendungen, die Empfänger nicht angenommen haben.
11 Der Spediteur arbeitet mit einem Informationssystem, das die Vertragsbeziehungen mit einzelnen Auftraggebern, elektronische Daten zu einzelnen Sendungen, die geliefert werden sowie Daten über den Status und Standort der Sendungen aufzeichnet (im Folgenden als das „Informationssystem“ bezeichnet). Der Auftraggeber erhält vom Spediteur eine Zugangsberechtigung für dieses System.
12 Der Speditionsvertrag wird entweder durch nachweisliche Annahme eines verbindlichen, vom Spediteur an den Auftraggeber versandten Angebots innerhalb der im Angebot festgehaltenen Gültigkeitsdauer oder durch die Bestätigung der Eingabe elektronischer Daten zu einer Sendung in das Informationssystem zustande. Mit diesem Abschluss des Speditionsvertrages akzeptiert der Auftraggeber die vorliegenden Bedingungen und erklärt, dass er sich vor Abschluss des Speditionsvertrags mit dem Inhalt der Bedingungen vertraut gemacht hat, mit diesen einverstanden ist und diese vorbehaltlos annimmt.
13 Kommt der Vertrag durch das die Bestätigung der Eingabe elektronischer Daten zu einer Sendung in das Informationssystem zustande, so gelten ausschließlich die Preise und Bedingungen dieser AGB. Von den Bestimmungen diese AGB abweichende Preise Regelungen in Verträgen, die durch Annahme von Angeboten des Spediteurs zustande kommen, ersetzen anderslautende Bestimmungen dieser AGB.
14 Die über die Webseite und das Informationssystem des Spediteurs abrufbaren Informationen sind bis zum Zustandekommen des Speditionsvertrages unverbindlich und freibleibend.
15 Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber erfolgt üblicherweise per E-Mail oder mittels des Informationssystems des Spediteurs, kann jedoch einvernehmlich abweichend geregelt werden.
16 Der Spediteur hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Sendung innerhalb der in den Beförderungsbedingungen angeführten Regellaufzeiten beim Empfänger abzuliefern, übernimmt jedoch keine Haftung für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist für bestimmte Sendungen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie mit dem Spediteur ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sind und der Auftraggeber dem Spediteur alle zur Ausführung der Beförderungsleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
17 Der Spediteur behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Preisliste zu verändern. Sofern der Vertrag durch die Bestätigung der Eingabe von Daten in das Informationssystem erfolgt, existiert keine Bindung des Auftraggebers an den Spediteur, der Auftraggeber wird vor jedem Vertragsabschluss tagaktuell informiert, welche Preise als Grundlage für den abzuschließenden Speditionsvertrag gelten.
18 Alle sonstigen Änderungen der AGB hat der Spediteur mindestens einen Monat vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen Bedingungen durch Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website anzukündigen und somit den Auftraggeber über diese Änderungen zu informieren und damit vertraut zu machen. Der Auftraggeber hat die vorbezeichneten Websites ausreichend häufig zu besuchen, um sich mit Änderungen vertraut zu machen, und falls er mit einer beliebigen der veröffentlichten Änderungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, schriftlich in der vorstehend beschriebenen Weise vor dem Datum des Inkrafttretens der betreffenden Änderung vom mit dem Spediteur geschlossenen Vertrag zurückzutreten; andernfalls wird davon ausgegangen, dass ihm sämtliche Änderungen bekannt sind, er damit einverstanden ist und diese ab deren Datum des Inkrafttretens für ihn bindend sind.
19 Der Auftraggeber gibt seine Zustimmung zu der den neuen Bedingungen durch die Bestätigung der Eingabe der elektronischen Daten über die Sendung im Informationssystem.
20 Einmal mit einem Kunden basierend auf einem Angebot vertraglich vereinbarte Preise können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
Annahme der Sendung durch den Spediteur
21 Der Auftraggeber druckt nach Eingabe oder Übermittlung der Sendungsdaten an das Informationssystem des Empfängers eine Liste der Sendungen für die Beförderung aus (im Folgenden als „Lieferschein“ bezeichnet).
22 Der Auftraggeber übergibt dem Spediteur die Sendung am definierten Versandort. Der Versandort (Ort der Übergabe der Sendung vom Auftraggeber an den Spediteur) ist in der Preisliste festgelegt, es kann zwischen der Abholung von einem vom Auftraggeber festgelegten Ort in Deutschland und der Übergabe direkt in einem Verteilzentrum des Spediteurs in Prag gewählt werden. Individuelle Übergabelösungen können abweichend vertraglich vereinbart werden.
23 Der Spediteur bestätigt die Annahme der Sendung auf dem Lieferschein. Ist der Lieferschein nicht bestätigt, werden spätere Beschwerden über die Annahme von Sendungen am Versandort nicht anerkannt. Übergibt der Auftraggeber dem Spediteur eine Sendung durch einen Dritten, geht die Gefahr der Beschädigung erst dann auf den Spediteur über, wenn die Sendung am Versandort tatsächlich angenommen wurde.
Rahmenbedingungen für die Beförderung von Sendungen
24 Um eine erfolgreiche Beförderung einer Sendung zu ermöglichen, müssen die Sendungen den Vorgaben dieser AGB und insbesondere den Beförderungsbedingungen entsprechen.
25 Es obliegt dem Auftraggeber, die Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB des Spediteurs und insbesondere den Beförderungsbedingungen entspricht.
26 Entspricht die Sendung nicht den in den AGB vorgegebenen Rahmenbedingungen, hat der Spediteur nach Abwägung
– derartige Sendungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden oder
– deren Beförderung gegen zusätzliche Vergütung entsprechend der aktuellen Preisliste zu organisieren.
27 Der Spediteur ist nicht verpflichtet, Sendungen anzunehmen, die nicht den Vorgaben der AGB entsprechen. Stellt der Auftraggeber bei der Abholung fest, dass es sich bei der Sendung um eine solche handelt, die nicht den AGB des Spediteurs entspricht, so ist der Kunde dazu verpflichtet, die sich in diesem Zusammenhang gegebenenfalls ergebenden Transport-Mehrkosten zu tragen.
28 Gehört eine Sendung zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch den Spediteur ausgeschlossen. Packeta ist in diesen Fällen auch nicht zum Rücktransport der Sendung verpflichtet.
29 Der Spediteur kann vom Auftraggeber eine Gebühr für jene Sendungen in Rechnung stellen, die er dem Spediteur zur Beförderung übergibt und die den Vorgaben der AGB nicht entspricht. Der Betrag der Vertragsstrafe ist in der Preisliste aufgeführt.
30 Der Spediteur hat das Recht, vom Speditionsvertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, sofern der Auftraggeber dem Spediteur innerhalb eines Kalendermonates mehr als 2 % Sendungen zur Beförderung übergibt, die nicht den Vorgaben der Preisliste entsprechen oder die nach Artikel 2.2 der Bedingungen von der Beförderung ausgenommen sind.
31 Übergibt der Auftraggeber dem Spediteur eine Sendung, die nicht den Bedingungen der AGB entspricht, wird zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber kein Vertrag geschlossen und den Spediteur trifft daher keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Sendung entstehen. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Spediteur sämtliche dem Spediteur entstandenen Kosten und sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen.
32 Der Spediteur ist berechtigt, die Sendung zu öffnen, sofern
sie dem Empfänger nicht übergeben und gleichzeitig nicht zurückgesendet werden kann oder gemäß dem Vertrag nicht an den Auftraggeber zurückgesendet werden soll;
ein begründeter Verdacht vorliegt, dass sie einen Gegenstand enthält, der gemäß den Bedingungen als gefährlich angesehen wird, den der Spediteur nicht übergeben darf oder einen Gegenstand, der anderweitig von der Beförderung ausgeschlossen ist;
sie beschädigt wurde;
begründete Bedenken dahingehend bestehen, dass ein Schaden entstanden ist oder ein solcher vor der Übergabe an den Empfänger eintreten könnte, oder
dies notwendig ist, um die dem Spediteur durch besondere Rechtsvorschriften auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen.
33 Der Spediteur ist nicht berechtigt, Sendungen zu öffnen, für die dem äußeren Erscheinungsbild nach offensichtlich ist, dass diese laut internationaler Abkommen, das Teil des deutschen Rechts ist (insbesondere Weltpostvertrag) nicht angetastet werden darf. Der Spediteur hat den Empfänger bei der Übergabe über das Öffnen der Sendung zu informieren oder den Auftraggeber zu informieren, sofern die Sendung zurückgesendet wird. Wird sie geöffnet, darf der Inhalt der Sendung nur soweit geprüft werden, wie dies erforderlich ist, um dem Zweck der Prüfung zu entsprechen. Während des Öffnens ist angemessene Sorgfalt anzuwenden, um diejenigen Gegenstände zu schützen, die durch besondere Rechtsvorschriften geschützt sind, und auch das Post- und das Briefgeheimnis müssen gewahrt werden.
Zustellung an vom Spediteur betriebene Ausgabestellen (Paketshops)
34 Wählt der Auftraggeber vom Spediteur betriebene Ausgabestellen (Paketshops) aus, so können diese auch als Übergabeorte für Retouren im Informationssystem ausgewählt werden.
35 Die Daten über diese Orte können sich ändern und werden im Informationssystem des Spediteurs tagaktuell aktualisiert. Nutzt der Auftraggeber sein eigenes Informationssystem, das über API mit dem Informationssystem des Spediteurs verbunden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mindestens täglich die Informationen über diese Ausgabestellen mittels der API-Verbindung zu aktualisieren. Falls der Auftraggeber die Angaben über die Ausgabestellen gemäß diesen Regeln nicht aktualisiert, hat der Spediteur das Recht auf die Erstattung der Kosten, die mit der Änderung des Lieferortes der Sendungen verbunden sind, die an falsche Ausgabestelle adressiert waren.
Unzustellbare Sendungen
36 Ist die Sendung nicht zustellbar (z.B. durch fehlerhafte Adressierung), wird die Sendung nicht durch den Empfänger abgeholt oder verweigert der Empfänger die Annahme (im Folgenden als „zurückgegebener Gegenstand“ bezeichnet), wird die Sendung an den Auftraggeber zurückgesendet
entweder an der Abholstelle des Spediteurs, die der Auftraggeber im Informationssystem als diejenige für die Abholung zurückgegebener Gegenstände ausgewählt hat; ist dies der Fall, hat der Auftraggeber den zurückgegebenen Gegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung über die Lieferung des zurückgegebenen Gegenstands an der Verteilstelle abzuholen, oder
an eine vertraglich definierte Übergabeadresse, sofern der Spediteur das Abholen von Sendungen auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Auftraggeber vereinbart hat.
37 Kann ein zurückgegebener Gegenstand nicht an den Auftraggeber gesendet werden, bietet der Spediteur während eines maximalen Zeitraums von weiteren 21 Tagen einen Lagerort für die Sendung an. Für die Lagerung der Sendung fallen Gebühren entsprechend der Preisliste an. Während der Lagerung der Sendung kann der Spediteur einen weiteren Versuch (oder Versuche) organisieren, die Sendung an den Auftraggeber zurückzusenden. Die Lagerfrist der Sendung wird dadurch jedoch weder unterbrochen noch ausgesetzt.
38 Nach dem Ablauf der Lagerfrist der Sendung ist der Spediteur berechtigt, die Sendung zu vernichten oder zu verwerten, sofern
es weder möglich ist, sie dem Empfänger übergeben, noch sie trotz nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber zurückzusenden oder
begründete Bedenken bestehen, dass sich der Inhalt der Sendung zum Zeitpunkt der Übergabe am Lieferort qualitativ verschlechtert hat.
39 Eine Sendung bzw. ihr Inhalt darf nicht verwertet werden, wenn dies durch Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist.
40 Sofern möglich, hat der Spediteur den Erlös aus dem Verkauf nach Abzug der Lagerkosten, Verkaufskosten und unbezahlten Anteile der Vergütung des Spediteurs (im Folgenden als „Nettogewinn“ bezeichnet) an den Auftraggeber auszuzahlen. Wird der Nettogewinn nicht ausgezahlt, hat der Auftraggeber das Recht, die Zahlung innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Datum der Übergabe der Sendung an den Spediteur zu verlangen; nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt das Recht auf die Zahlung des Nettogewinns und der Nettogewinn geht dann auf den Spediteur über.
41 Wird eine Sendung, die dem Empfänger nicht übergeben und gleichzeitig nicht an den Auftraggeber zurückgesendet werden kann, nicht nach Ablauf der Lagerfrist verwertet, hat der Spediteur diese nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen zu vernichten. Innerhalb der gleichen Frist ist der Spediteur berechtigt, eine Sendung mit teilweise oder vollständig beschädigtem Inhalt zu vernichten. Der Spediteur ist berechtigt, eine Sendung oder Teile davon vor der vereinbarten Frist zu vernichten, sofern dies aus gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist.
Nachnahmesendungen
42 Der Sofern der Spediteur bei Übergabe der Sendung die Nachnahmegebühr einheben soll, hat der Auftraggeber dies im Informationssystem einzugeben.
43 Die Nachnahmegebühr wird in der Währung des Landes eingehoben, in dem sich der Lieferort der Sendung befindet.
44 Die Nachnahmegebühr wird an den Auftraggeber in der gleichen Währung ausgezahlt, in der sie vom Empfänger kassiert wurde. Im Informationssystem kann der Auftraggeber auswählen, dass die in einer Fremdwährung eingehobene Nachnahmegebühr ihm in einer anderen Währung ausgezahlt wird (entsprechend den Auswahlmöglichkeiten im Informationssystem). Die Regeln zur Währungsumrechnung stellen einen Anhang dieser AGB dar.
45 Im Falle einer Nachnahmesendung hebt der Spediteur die Nachnahmegebühr vom Empfänger entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers ein und überweist die Nachnahmegebühr auf ein vom Auftraggeber festgelegtes Bankkonto.
46 In der Tschechischen und der Slowakischen Republik eingehobene Nachnahmegebühren sind an den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab dem Datum des Erhalts der Nachnahmegebühr vom Empfänger zu überweisen; die Nachnahmegebühr wird an das Bankkonto des Auftraggebers in dem Land überwiesen werden, in dem die Nachnahmegebühr kassiert wurde.
47 In einem anderen Land als der Tschechischen und der Slowakischen Republik eingehobene Nachnahmegebühren werden innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab dem Datum des Einhebens der Nachnahmegebühr vom Empfänger auf das Bankkonto des Auftraggebers überwiesen. In der gleichen Frist ist die Nachnahmegebühr auf ein Bankkonto zu überweisen, das sich in einem anderen Land als in dem befindet, in dem die Nachnahmegebühr kassiert wurde. Zusätzliche Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen sind durch den Auftraggeber zu tragen.
48 Geht der Betrag der Nachnahmegebühr vom Konto des Spediteurs ab und innerhalb dieser Frist einem durch den Auftraggeber festgelegten Konto gutgeschrieben, ist der Spediteur nicht in Verzug.
49 Der Spediteur ist berechtigt, die Zahlung der Nachnahmegebühr gegen seine bereits fälligen und noch nicht fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aufzurechnen. Die Abrechnung aufgerechneter Leistungen und überwiesener Nachnahmegebühren-Zahlungen ist der Rechnung für die Zahlung der Vergütung an den Spediteur beizufügen.
50 Die gesamten mit Bankgeschäften und Nachnahmegebühren-Überweisungen verbundenen Kosten und Gebühren sind durch den Auftraggeber zu tragen.
Vergütung des Spediteurs
51 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vergütung des Spediteurs für das Organisieren der Beförderung und sonstige mit der Beförderung verbundenen Leistungen, darunter vertraglich festgelegte Kosten, zu zahlen. Der Betrag der Vergütung des Spediteurs für das Organisieren der Beförderung und sonstige Dienstleistungen ist in der aktuellen Preisliste geregelt; die maßgeblichen Kriterien für den Betrag der Vergütung sind insbesondere die Art der gewählten und vereinbarten Leistung, der Versandort und der Lieferort.
52 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Spediteur die Vergütung für sämtliche Arbeiten, darunter zusätzliche und über den Standard hinausgehende Leistungen, Preisaufschläge und sonstige durch den Auftraggeber bestellte Leistungen, mit einem in der Preisliste festgelegten Betrag zu entgelten.
53 Der Spediteur und der Auftraggeber können auf der Grundlage eines gesonderten Speditionsvertrags einen abweichenden Vergütungsbetrag vereinbaren. Diese einzelfallbezogenen Preisbedingungen sind ausschließlich für die Dauer eines einzelnen Speditionsvertrags gültig.
54 Der Auftraggeber ist mit der Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden; eine elektronische Rechnung ist gemäß der gesetzlichen Vorschriften an die durch den Auftraggeber im Informationssystem des Spediteurs angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
55 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung an den Spediteur in Verzug, ist der Spediteur berechtigt, dem Auftraggeber eine Gebühr von 0,05 % der geschuldeten Summe für jeden Tag des Verzugs zu verrechnen.
56 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit die Zahlung im Voraus oder die Erbringung einer Sicherungsleistung im Voraus zu verlangen.
57 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung für eine beliebige Leistung in Verzug, hat der Spediteur das Recht, vom Auftraggeber die Zahlung für sonstige Leistungen in bar oder im Voraus zu verlangen, selbst wenn aus einem Speditionsvertrag etwas anderes hervorgeht.
58 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung an den Spediteur in Verzug, sendet der Spediteur dem Auftraggeber eine Mahnung. Wird die Vergütung innerhalb von 7 Tagen ab der Mahnung nicht bezahlt, wird dem Auftraggeber eine zweite, kostenpflichtige Mahnung gesendet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche mit dem Senden der zweiten Mahnung verbundenen Kosten entsprechend der aktuellen Preisliste zu zahlen.
59 Der Spediteur hat ein Pfandrecht an der Sendung, falls er die Sendung noch im Besitz hat oder falls er Dokumente besitzt, aus denen die Befugnis zum Umgang mit der Sendung hervorgeht, um die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzusichern, die aus sämtlichen mit dem Auftraggeber geschlossenen Beförderungsverträgen entstehen. Wird die Vergütung auch innerhalb der zusätzlichen in der Mahnung bestimmten Frist nicht an den Spediteur ausgezahlt, ist der Spediteur berechtigt, seine Forderungen aus dem Erlös des Verkaufs des Pfandes zu befriedigen.
60 Stellt der Spediteur dem Auftraggeber unrichtige Rechnungen für beauftragte Leistungen, hat der Auftraggeber den Spediteur spätestens 30 Tage ab Zustellung einer solchen Rechnung unter Angabe des Fehlers auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Versäumt der Auftraggeber dies, werden die Angaben in der Rechnung als einwandfrei betrachtet und der Spediteur erhält einen Anspruch auf Zahlung des Preises für erbrachte Leistungen entsprechend der zugestellten Rechnung.
Haftung des Spediteurs und des Auftraggebers für Schäden
61 Der Spediteur haftet dem Auftraggeber für Schäden, die während der Beförderung an einer angenommenen Sendung entstehen. Der Spediteur zahlt Schadensersatz, sofern er nicht nachweist, dass er den Schaden nicht hätte verhindern können. Ist der Empfänger oder der Auftraggeber bezüglich der Sendung in Annahmeverzug, geht die Gefahr der Beschädigung mit Eintritt des Verzugs vom Spediteur auf den Empfänger über.
62 Der Spediteur haftet einzig für tatsächliche an der Sendung verursachte Schäden, nicht jedoch für sonstige Schäden; er haftet nicht für die Gewinnausfälle des Auftraggebers, Strafmaßnahmen bei Verzug, Vertragsstrafen, Bußgelder, Forderungen Dritter oder durch den Auftraggeber gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen oder sonstige Folgeschäden.
63 Der „tatsächlicher Schaden“ bezeichnet den Geldbetrag, um den der Wert der Sendung gemindert wurde. Der Wert der Sendung bestimmt sich durch den Anschaffungspreis des Gegenstandes, der den Inhalt der Sendung darstellt.
64 Der Spediteur haftet für den an der Sendung entstehenden tatsächlichen Schaden. Die Höhe dieser Summe ist von Zustellservice und Spediteur abhängig.
65 Der Spediteur haftet nicht für Schäden, die an der Sendung während des Zeitraums ab der Annahme der Sendung vom Auftraggeber bis zu ihrer Übergabe an den Empfänger entstehen, sofern diese Schäden verursacht wurden durch
den Auftraggeber, den Empfänger, den Eigentümer der Sendung, den Verlader (in einer Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber) oder eine Person, die die Sendung vor ihrer Übergabe am Versandort gehandhabt hat;
einen Schaden an der Sendung (entweder durch eine ihr innewohnende Eigenschaft oder durch ihre normale Abnutzung);
fehlerhafte oder ungenügende Verpackung der Sendung oder ungeeignete Verpackungsarten;
die Tatsache, dass der Auftraggeber dem Spediteur Sendungen zur Beförderung übergibt, die in den Vorgaben dieser AGB, insbesondere der Beförderungsbedingungen, entsprechen;
unverständliche, fehlerhafte oder irreführende Informationen seitens des Auftraggebers über den Inhalt und Charakter der Sendung.
66 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch vom Auftraggeber an den Spediteur übergebene Sendungen oder deren Inhalt verursacht werden. Der Auftraggeber haftet auch für derartige bei Dritten entstehende Schäden.
Schadensersatz
67 Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Anspruch auf Ersatz von Schäden (im Folgenden als „Schadenersatzanspruch“ bezeichnet) geltend zu machen, die während der Beförderung aufgrund der Verschlechterung, des Untergangs oder des teilweisen bzw. vollständigen Verlusts einer durch den Spediteur übernommenen Sendung entstehen. Der Auftraggeber hat diesen Anspruch gegenüber dem Spediteur schriftlich und unverzüglich geltend zu machen, wenn er Kenntnis von dem Schaden erlangt, jedoch spätestens fünf (5) Kalendertage nach Erhalt der Sendung durch den Empfänger oder den Auftraggeber. Andernfalls erlischt das Recht auf den Schadensersatzanspruch.
68 Der Begriff „Schaden“ bezeichnet eine Zustandsveränderung – d. h. die Veränderung der Qualität, Größe, Struktur, Stabilität und Zusammensetzung der Gegenstände, die die Sendungen ausmachen – die repariert werden kann, oder eine irreparable Zustandsveränderung, trotz der der Gegenstand jedoch noch immer für seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden kann.
69 Der Begriff „Untergang“ bezeichnet eine Zustandsveränderung des Gegenstands, der die Sendung ausmacht, die irreparabel ist und aufgrund derer der Gegenstand nicht seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden kann.
70 Der Schaden setzt sich folgendermaßen zusammen:
im Falle eines Schadens an der Sendung: aus den entsprechenden Reparaturkosten, die notwendig sind, um die Sendung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, einschließlich der Kosten für die Montage und Demontage des Gegenstands. Von diesen Kosten ist der Preis für verkäufliche und verwendbare Reste der ersetzten Teile abzuziehen. Wird eine beschädigte Sendung nicht repariert, ist jedoch für ihren ursprünglichen Zweck verwendbar, hat der Auftraggeber das Recht auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Wert der Sendung vor und nach dem Schadenseintritt. Der Wert der beschädigten Sendung ist der Wert, der durch eine Sachverständigenprüfung festgelegt wird oder alternativ der Nettoerlös aus dem Verkauf der beschädigten Sendung, sofern sich der Auftraggeber mit dem Verkauf einverstanden erklärt.
im Falle des Untergangs oder Verlustes der Sendung aus dem tatsächlichen Wert der Sendung zum Zeitpunkt des Erhalts der Sendung durch den Spediteur und alternativ aus dem Wert ihrer Teile, sofern einzig ihre Teile unter- oder verlorengehen. Der tatsächliche Wert der Sendung ist der Anschaffungspreis des Gegenstandes, der den Inhalt der Sendung darstellt. Der Betrag des Schadens ist durch ein Steuerdokument oder eine Rechnung nachzuweisen. Der Schaden ist ohne Mehrwertsteuer anzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht mehrwertsteuerlich registriert ist oder wenn der Schaden durch Reparatur des Gegenstandes, der den Inhalt der Sendung darstellt, beseitigt wird.
im Falle der Beschädigung eines gebrauchten oder alten Gegenstandes, der den Inhalt der Sendung darstellt, wird der tatsächliche Wert entsprechend dem Alter des beschädigten Gegenstands und dessen Verbrauch und Abschreibung zum Zeitpunkt der Übernahme der Sendung am Beförderungsort angesetzt. Der Spediteur haftet nicht für Schäden, die den auf diese Weise festgelegten Betrag übersteigen.
71 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Empfänger oder eine Person, die zum Handeln im Auftrag des Empfängers berechtigt ist, die Sendung bei Übergabe überprüft und im Falle eines offensichtlichen und sichtbaren Schadens an der Verpackung der Sendung dem Spediteur derartige Schäden und Verluste meldet. Wird eine Abholstelle als Lieferort genutzt, so hat die Überprüfung direkt in der Abholstelle zu erfolgen. Der Auftraggeber hat unverzüglich bei Entdeckung eines solchen Schadens schriftlich über den Umfang des Schadens oder den Verlust des Inhalts der Sendung zu informieren. Die weitere Behandlung der beschädigten Sendung hat entsprechend den Anweisungen des Spediteurs zu erfolgen.
72 Der Auftraggeber hat es dem Spediteur zu ermöglichen, den Umfang des Schadens persönlich und selbst zu überprüfen. Aus diesen Gründen hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass keine Manipulation irgendeiner Art einer Sendung erfolgt, damit der ursprüngliche Zustand der Verpackung der Sendung, in der die Sendung geliefert wurde, erhalten bleibt. Aus dem gleichen Grund sind die Veräußerung der Sendung und das Verbringen der Sendung an einen anderen Ort ohne die Erlaubnis des Spediteurs untersagt.
73 Im Falle beschädigter Sendungen müssen der Auftraggeber, der Empfänger und der Spediteur es einem Vertreter des Transportunternehmens oder der Versicherungsgesellschaft des Auftraggebers bzw. Spediteurs gestatten, die Sendung zu untersuchen.
74 Kann der Schaden nicht persönlich und selbst überprüft werden, ist nicht sichergestellt, dass keine Manipulation durch den Auftraggeber erfolgt ist und kann die Sendung nicht vom Spediteur untersucht werden, so gilt, dass der an der Sendung eingetretene Schaden, für den der Spediteur haftet, nicht eingetreten ist.
75 Der Auftraggeber reicht Beschwerden über die Leistungen des Spediteurs und Schadenersatzansprüche unmittelbar beim Spediteur ein. Reicht der Empfänger Beschwerden über die Leistungen des Spediteurs und Schadenersatzansprüche ein, bewertet der Spediteur dessen Ansprüche, als wären sie durch den Auftraggeber geltend gemacht worden.
76 Zur ordnungsgemäßen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fügt der Auftraggeber insbesondere die folgenden Dokumente bei (erfolgt dies nicht, kann sein Anspruch nicht berücksichtigt werden und der Anspruch wird nicht betrachtet, als wäre er ordnungsgemäß und rechtzeitig geltend gemacht worden):
den Beleg, aus dem der Anschaffungspreis der Sendung (ihres Inhalts) hervorgeht,
die Gutachten des Servicecenters, der Reparaturwerkstatt oder einer sonstigen Person, die Reparaturen an der Sendung durchgeführt hat, falls die Sendung nach dem Schadensfall repariert wurde oder falls die Umstände eines solchen Ereignisses dies erforderten;
Begleitdokumente der Sendung (Steuerunterlagen, Lieferschein);
Fotodokumentation beschädigter Sendungen und von Sendungen mit teilweisem Verlust; die dem Spediteur vorgelegte Fotodokumentation hat sowohl Fotos der Verpackung als auch des Inhalts der Sendung zu enthalten, sodass eine Beurteilung möglich wäre, ob es einen Kausalzusammenhang zwischen dem an der Sendung entstandenen Schaden und dem Schaden an der Verpackung gibt;
den Lieferschein.
77 Der Auftraggeber hat seinen Standpunkt zu dem Anspruch auf Ersatz spätestens 30 Tage ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs darzulegen. Dieser Zeitraum wird um den Zeitraum verlängert, der dem entspricht, für den die bevollmächtigte Person dem Spediteur nicht sämtliche erforderlichen und in Artikel 9.2 der Bedingungen angegebenen Unterlagen vorgelegt hat. Ebenso gilt: Erfordert die Bearbeitung von Beschwerden Unterlagen von Strafverfolgungsbehörden, Versicherungsgesellschaften oder einer sonstigen Behörde oder Einrichtung, beginnt die Frist für die Bearbeitung von Beschwerden nicht zu laufen, bevor der Spediteur diese Unterlagen von den zuständigen Behörden erhält.
78 Ist ein auf eine Fremdwährung lautendes Steuerdokument die Grundlage für die Festlegung des Werts eines beschädigten oder verlorengegangen Inhalts einer Sendung, wird der in jenem Dokument angegebene Betrag entsprechend dem von der deutschen Nationalbank angegebenen und an dem Tag, an dem der Spediteur die Sendung annahm, geltenden Wechselkurs umgerechnet.
79 Kann der Auftraggeber keinen Schaden an der Verpackung der Sendung nachweisen, können Ansprüche auf Ersatz bezüglich eines teilweisen Verlustes des Inhalts der Sendung oder Beschädigungen der Sendung und Teilen davon nicht berücksichtigt werden.
80 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Recht zum Verlangen von Schadenersatz gegen das Recht des Spediteurs aufzurechnen und die Zahlung des Preises für die erbrachten Beförderungsdienstleistungen zu verlangen.
81 Wird ein Ersatz für eine verlorengegangene Sendung verlangt, hat der Auftraggeber dem Spediteur über den Verlust der Sendung spätestens fünf (5) Kalendertage ab Kenntniserlangung von dieser Tatsache zu benachrichtigen. Der Auftraggeber hat seinen Anspruch durch eine eidesstattliche Erklärung des Empfängers der Sendung zu unterstützen, in der der Empfänger mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die fragliche Sendung nicht zugestellt wurde. Die eidesstattliche Erklärung hat vor allem die Daten zum Empfänger (Name, Nachname) und die Nummer der nicht zugestellten Sendung zu enthalten.
82 Wird eine verlorengegangene Sendung ganz oder teilweise aufgefunden, wird der Anspruch des Auftraggebers, einen Ersatz bezüglich der Sendung zu verlangen, in dem Moment als befriedigt betrachtet, in dem der Auftraggeber oder Empfänger die Möglichkeit des Umgangs mit der Sendung erhält. Wurde die Sendung durch den Auftraggeber oder den Empfänger gefunden, hat der Auftraggeber den Spediteur über diese Tatsache unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hat der Auftraggeber einen Ersatz für den Schaden oder Teile davon in bar vor Auffinden der Sendung vom Spediteur erhalten, hat der Auftraggeber diesen Betrag an den Spediteur zurückzuzahlen.
83 Stimmt der Spediteur dem Schadensersatzanspruch im Falle einer beschädigten Sendung sowie der Erstattung des vollständigen Werts beschädigter Waren zu, hat der Auftraggeber dem Spediteur die beschädigten Waren, die Gegenstand der Beschwerde waren, herauszugeben. Der Auftraggeber hat dem Spediteur die beschädigten Waren spätestens 2 (zwei) Werktage nach Benachrichtigung des Spediteurs über die Zustimmung zu dem Schadensersatzanspruch herauszugeben.
84 Im Falle eines unberechtigten Schadenersatzanspruchs hat der Spediteur das Recht, vom Auftraggeber den Ersatz der tatsächlichen Kosten zu verlangen, die dem Spediteur aufgrund des unberechtigten Anspruchs des Auftraggebers entstanden sind.
85 Sämtliche Rechte auf Ersatz von an einer Sendung entstandenen Schäden, die gegenüber dem Spediteur entstehen, verjähren nach einem Jahr.
86 Der Auftraggeber hat für jeden an einer Sendung entstandenen Schaden innerhalb von 30 Tagen ab nach Anerkennung des Schadens durch den Spediteur eine Rechnung an den Spediteur auszustellen.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
87 Der Spediteur (im Folgenden auch als der „Verwalter“ bezeichnet) zusammen mit den verbundenen Unternehmen Zásilkovňa s. r. o., eingetragener Sitz in Kopčianska 3954/39, Bratislava – Petržalka 851 01, Slowakische Republik, Identifikationsnummer (IČ): 48 136 999, Przesyłkownia Sp. z o.o., eingetragener Sitz in Kudowie Zdrój, ul. Główna 59, Polen, DIČ: 8831858623, Csomagküldő.hu Kft., eingetragener Sitz in Vízimolnár utca 10. 6. em. 54.1031 Budapest, Ungarn, Identifikationsnummer (DIČ): HU25140550, sowie COLETARIA PAKETA GRUP SRL, eingetragener Sitz in Str.Mihai Eminescu nr.38, Corp A, 010515 Bukarest, Rumänien, Identifikationsnummer (IČ): 38132017, (im Folgenden als „gemeinsame Verwalter“ bezeichnet) verarbeiten als Teil ihrer Tätigkeit die folgenden personenbezogenen Daten des Absenders im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden als die “Verordnung” bezeichnet):
Einzelpersonen: Name und Nachname, Anschrift, Bankkontonummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer;
Unternehmen: Name und Nachname von Ansprechpartnern, Telefonnummer von Ansprechpartnern, E-Mail-Adresse von Ansprechpartnern, Unternehmensname, geschäftliche Internetadresse, E-Mail-Adresse des Unternehmens, Rechnungsanschrift, Identifikationsnummer, Mehrwertsteuernummer, Bankkontonummer.
88 Personenbezogene Daten, die der Auftraggeber an den Verwalter übermittelt, verarbeitet der Verwalter ausschließlich zweckgebunden und im Auftrag des Auftraggebers zur Verbesserung und Erbringung der Dienstleistungen für den Auftraggeber und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht anderweitig durch ein entsprechendes Gesetz, dem der Spediteur unterliegt, vorgeschrieben.
89 Der Verwalter hält alle geltenden Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten ein.
90 Der Verwalter informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Anweisung des Auftraggebers hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten wichtige Datenschutzgesetze und/oder diese Bestimmungen verletzt, sofern das geltende Recht dies nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet.
91 Die vorbezeichneten personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Identifikation der Vertragsparteien, zur Durchführung des Vertrags, für Nachweise im Rahmen des Vertrags sowie für die eventuelle zukünftige Ausübung und Wahrung von Rechten der Vertragsparteien verarbeitet werden.
92 Diese Verarbeitung erfolgt gemäß Artikel 6, Abs. 1, lit. b) der Verordnung – Verarbeitung erforderlich für die Erfüllung des Vertrags sowie Artikel 6, Abs. 1, lit. f) der Verordnung – Verarbeitung erforderlich im Rahmen der berechtigten Interessen des Verwalters oder eines Dritten. Die durch den Kunden angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Namen, E-Mail-Adresse, Anschriften, Zahlungsdaten) werden zum Zwecke der Erfüllung des Speditionsvertrages verwendet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hauptsächlich durch den Verwalter und die gemeinsamen Verwalter, jedoch verarbeiten die folgenden Verarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) ggf. ebenfalls solche Daten:
Anbieter des Informationssystems von packeta s.r.o., Identifikationsnummer (IČ): 03672395;
Anbieter der Pohoda-Buchhaltungssoftware;
sonstige Anbieter von Verarbeitungssoftware, Dienstleistungen und Anwendungen, die gegenwärtig durch den Verarbeiter oder die gemeinsamen Verarbeiter genutzt werden.
Transportunternehmen, die von der Spedition mit Transportleistungen beauftragt werden.
Zahlungsdienstleister
93 Die Datenverarbeitung durch die gemeinsamen Verwalter sowie die genannten Unterauftragsverarbeiter erfolgt (i) innerhalb des EWR; oder in (ii) den Vereinigten Staaten von Amerika, vorausgesetzt, dass diese Partei mit Sitz in den USA den Datenschutzschild einhält; oder (iii) in einem Land mit einem von der EU-Kommission anerkannten Datenschutzniveau.
94 Die Rechte und Pflichten sowie die datenschutzkonforme Datenverarbeitung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unterauftragsverarbeiter sind durch den Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt, der einen Anhang zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen bildet.
95 Eine Weitergabe an Dritte, die am Versand- und Zahlungsvorgang nicht beteiligt sind, erfolgt nicht. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten mit Übermittlung seines Transportauftrags im Informationssystem ausdrücklich zu.
96 Personenbezogene Daten werden durch den Verwalter und die gemeinsamen Verwalter für die vorgenannten Zwecke und während der Dauer der Vertragsbeziehung sowie für sieben Jahre nach dem Ende der Vertragsbeziehung verarbeitet, sofern nicht andere Gesetze die Aufbewahrung von Vertragsdokumenten für einen längeren Zeitraum vorschreiben.
97 Über die genannte Nutzung hinaus werden personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die Information der Auftraggeber genutzt, d. h. um den Auftraggeber über Produkte, Sonderaktionen, Angebote und Dienstleistungen, die von besonderem Interesse sein könnten, sowie über die Änderung von Bedingungen zu informieren. Diese Nutzung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Jeder Auftraggeber kann der beschriebenen Nutzung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke jederzeit gegenüber dem Spediteur widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs nutzt und verarbeitet Packeta die hiervon betroffenen Daten nur noch zur Abwicklung des Transportvertrags, nicht aber zu Informationszwecken. Zum Zwecke eines solchen Widerrufs wird die E-Mail-Adresse durch den Verwalter für 3 Jahre ab dem Abschluss des letzten Vertrags zwischen den Vertragsparteien aufbewahrt.
98 Der Verwalter führt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Datenschutzverletzung durch und hält diese aufrecht.
99 Die Sicherheitsmaßnahmen des Verwalters umfassen, unter anderem, Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Kundendaten, die Fähigkeit, die fortwährende Geheimhaltung, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und Dienstleistungen sicherzustellen, die Fähigkeit, nach einem Vorfall zeitnahe Verfügbarkeit und Zugriff auf personenbezogene Kundendaten wiederherzustellen, und regelmäßiges Testen/ Untersuchen/Auswerten der Wirksamkeit der angewandten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verarbeitungssicherheit.
100 Der Verwalter ergreift angemessene Schritte, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen von den Personen, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten autorisiert sind, eingehalten werden, und stellt dabei auch sicher, dass alle Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten autorisiert sind, sich zur Geheimhaltung verpflichtet haben oder aufgrund einer gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung dazu verpflichtet sind.
101 Der Verwalter stellt sicher, dass nur die Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten autorisiert sind, Zugriff erhalten und dies nur in dem für die Erbringung und Verbesserung der Dienstleistungen für den Kunden notwendigen Umfang.
102 Jeder Auftraggeber und Empfänger hat das Recht, auf Antrag vom Verwalter unentgeltlich und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen
Informationen dazu anzufordern, welche personenbezogenen Daten eines Auftraggebers der Verwalter verarbeitet,
vom Verwalter Zugang zu diesen Daten zu verlangen und diese löschen, aktualisieren, berichtigen zu lassen und die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen,
vom Verwalter die Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen; Zásilkovna kommt diesem Verlangen nach, sofern keine Gesetze oder berechtigte Interessen des Verwalters entgegenstehen,
effektiven Rechtsschutz zu erhalten, falls der Auftraggeber befindet, dass seine Rechte im Rahmen der Verordnung durch eine der Verordnung widersprechenden Verarbeitung verletzt wurden,
Übertragbarkeit der Daten,
eine Kopie von verarbeiteten personenbezogenen Daten anzufordern,
eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen,
Widerspruch gegen unberechtigte Verarbeitung durch den Verwalter einzulegen.
Auftragsgeberbereich im Informationssystem
103 Das Informationssystem des Spediteurs enthält einen Auftragsgeberbereich, in dem eine Übersicht über die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur hinterlegt ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, auf unabhängige Weise Zugang zu den Daten des Auftraggebers zu erlangen, diese zu korrigieren und abzuändern.
104 Der Spediteur haftet für die Wahrung der Sicherheit der zugewiesenen Zugangsdaten. Der Spediteur darf die Zugangsdaten niemandem gegenüber freigeben und auch keine Verletzung durch einen Dritten ermöglichen
Schlussbestimmungen
105 Für die Vertragsbeziehung des Spediteurs mit dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
106 Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen den Spediteur weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
107 Der Auftraggeber kann gegen eine Forderung des Spediteurs nur mit Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
108 Mitteilungen, die per Einschreiben gesendet werden, gelten am fünften Tag nach Übergabe an den Postdienstleister zur Zustellung an die jeweils andere Vertragspartei als zugestellt.
109 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Spediteur ist das für den Firmensitz des Spediteurs zuständige Gericht.
110 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.